Stefan Schwab
30. March 2026
Ich hatte einen Wildunfall und kam in die Werkstatt zwecks Kostenvoranschlag für die Kaskoversicherung. Meine Versicherung bat mich einen zweiten Kostenvoranschlag meines Vertragshändlers einzuholen. Dieser war ca 30% günstiger worauf ich den Auftrag meinen Vertragshändler erteilt habe. Nach 3(!) Monaten bekam ich eine Rechnung von Autoservice Koch in Höhe von knapp 100 Euto über Einlagerung und Rücksendung von Ersatzteilen obwohl ich keinen Auftrag hierfür erteilt habe. Ich bezahlte die Rechnung nicht mit dem Hinweis auf die Vorlage einer schriftlichen Auftragserteilung meinerseits. Diese war nicht vorhanden hab auch seitdem nichts mehr gehört. Mir stellt sich die Frage werden hier willkürlich Leistungen in Rechnung gestellt für die gar kein Auftrag erteilt wurde? Die Einholung eines Kostenvoranschlages ist keine Auftragserteilung. Für mich kommt diese Werkstatt für künftige Aufträge jedenfalls nicht mehr in Frage.