Hans Gruber
30. March 2026
Nach telefonischen Verhandlungen mit Herrn E. einigte man sich vorbehaltlich eines positiven Besichtigungstermins über einen Verkauf eines inserierten Audi A1. Es wurden sämtliche Konditionen bereits besprochen und auch der Besichtigungstermin mit anschließender Übergabe stand fest. Die eindeutige Kaufabsicht wurde, wie gefordert, Herrn E. im Vorfeld ebenfalls schriftlich bestätigt. Drei Tage vor dem Termin kam nun der Anruf mit der Aussage, man hätte das Auto anderweitig veräußert. Leider wurde bereits zwischenzeitlich (wie vorher mit Herrn E. abgestimmt) das Kurzkennzeichen beantragt. Abgesehen von der verschwendeten Zeit, sind mir auch Kosten entstanden, auf denen ich nun sitzen bleibe. Gerade für einen gewerblichen Händler empfinde ich dieses Verhalten als hochgradig unseriös.