Robert Kockrick
30. March 2026
Bei der Hauptuntersuchung in der Werkstatt von Herrn Schmidt wurde vom Prüfer der GTÜ ein defektes Traglager mit einem funktionstüchtigen Spurstangenkopf verwechselt. Dies führte nach der Nachuntersuchung mit dem angeblich mängelfreiem Fahrzeug auf der Autobahn bei 120km/h zum abrupten Bremsen des rechten Vorderrads. Einige Kilometer weiter hatte es geregnet, dort hätte dies wahrscheinlich zum Schleudern und möglicherweise einen lebensgefährlichen Unfall führen können. Weitere Ungereimtheiten im Prüfbericht lassen auf einen werkstattseitig orientierten Prüfer schließen. Eine Stellungnahme oder Weiterleitung an den Prüfingenieur dieser Diskrepanzen ist auch auf mehrfaches Nachfragen an den Werkstattleiter, bei dem ich mein Auto abgegeben habe, nicht erfolgt. Stattdessen wurden nur die Zusatzkosten erklärt, über welche ich zu Beginn nicht informiert wurde und bis heute keine Rechnung erhalten habe. Da auch die Prüforganisation GTÜ eine ursprünglich angekündigte Stellungnahme zur ggf. zukünftigen Prävention nicht kommunizierte, hatte ich bereits eine entsprechende Rezension verfasst. Mit Überzeugung des Gerichts durch weglassen relevanter Informationen und unrichtiger Tatsachenbeschreibung hat der Anwalt von Herrn Schmidt eine Unterlassungsverfügung gegen diese ehemalige erwirkt. Auch eine wenig positive Rezension vom Bekannten wurde auf drängen der Werkstatt zurückgezogen. Dies sehe ich als einseitige Beeinflussung der öffentlichen Meinungsbildung. Da ich die möglicherweise gute Arbeitsleistung der Werkstatt nicht in Anspruch genommen habe, beschränkt sich diese Bewertung auf die Dienstleistung HU/AU (durch die werkstattseitig regelmäßige Beauftragung der GTÜ) und das Kunden-/Reklamationsmanagement der Werkstatt. Diese sind nach meiner Erfahrung nicht Empfehlenswert, da nicht erkennbar ist, das zukünftig solch möglicherweise lebensgefährliche Fehler vermieden werden. Die Abbildung zeigt das im Gutachten nicht erwähnte Traglager.