M. Bivolarevic
30. March 2026
ACHTUNG! VORSICHT!!! Ich habe mit dem Autohändler Herrn Freyer am 30.09.2020 einen sehr detaillierten Kaufvertrag über einen VOLVO 240/245 geschlossen. Das Fahrzeug, das wohl aus Italien kam, war knapp 30 Jahre alt und hatte einiges mitgemacht. Zum Beispiel mussten mehrere Stellen geschweißt und technische Mängel beseitigt werden. Laut Kaufvertrag sollte ALLES bei Übergabe funktionieren, zum Beispiel Lederpolsterung, Tacho, Klimaanlage etc. sollten instandgesetzt und das gesamte Fahrzeug sollte anschließend schwarz lackiert werden. Der Wagen wurde und wurde nicht fertig, obwohl er am 6.1.2021 einem Lackierer übergeben wurde. Was die Bezahlung betrifft, war lediglich eine Anzahlung von 2.000.- € vereinbart und geleistet worden; aber anstatt das Fahrzeug vertragsgemäß fertigzustellen, wurde nach und nach immer mehr Geld gefordert, bis ich zwar den vollen Kaufpreis gezahlt hatte, der Wagen aber immer noch nicht fertig war. Nachdem ich drei Fristen gesetzt hatte, übergab ich die Sache einem Anwalt, der auch noch einmal Fristen setzte, dann ging es zum Landgericht Neuruppin. Am 4.11.2022 erkannte das Gericht mit seinem Urteil meinen Rücktritt vom Kaufvertrag als gerechtfertigt an und verurteilte das Autohaus FREYER zur Rückzahlung der Kaufpreises von 13.000 € zzgl. Zinsen und zur Übernahme der Gerichts- und Anwaltskosten. Seither warte ich auch noch auf die Rückgabe eines verchromten Kühlergrilles, den ich besorgt und übergeben hatte, weil das Fahrzeug nur einen schwarzen Kunststoffgrill hatte. Die Rückgabe meines Ersatzteiles hat mein Anwalt bereits mehrere Mal angemahnt - zuletzt heute!