abc 123
30. March 2026
Mein Fahrzeug (Audi A3, Benziner, EZ 2010) war am 10.01.2025 zur Inspektion + HU bei der Werkstatt. Im Rahmen der vorherigen Terminabsprache und späteren Fahrzeugabgabe wurden wenige Zusatzarbeiten von mir erwünscht. U. a. sollte der Kraftstofffilter ausgetauscht werden. Dieser wurde auch ausgetauscht, jedoch wurde dies nicht im Serviceheft angekreuzt. Nach Prüfung des Serviceheftes, bei Abholung des Fahrzeuges, wurde dies auf Nachfrage nachgeholt. Auf der Wartungsliste war diese Zusatzarbeit ebenfalls nicht aufgeführt. Des Weiteren brachte ich eigene LED-Kennzeichenbeleuchtung mit, welche angelernt werden sollten. Bei Fahrzeugabgabe teilte mir der Serviceberater mit, dass dies wahrscheinlich nicht funktionieren würde. Wir verblieben, dass es sich die Werkstatt anschauen und sofern hierfür höhere Kosten entstehen sollten, die Arbeiten dann nicht durchzuführen. Bei Fahrzeugabholung und Zahlung der Rechnung, an der Servicetheke und nicht beim Servicemitarbeiter, fragte ich neben der Thematik mit dem Kraftstofffilter auch nach der LED-Kennzeichenbeleuchtung, ob diese nun ohne Fehlermeldung funktionieren würde. Man bejahte mir die Frage. Die Arbeiten für das anlernen der Kennzeichenbeleuchtung wurde mit 158,40 EUR + USt abgerechnet. Obwohl explizit vereinbart wurde, dass man bei höheren Kosten hierfür, noch Rücksprache hält bzw. die Arbeiten nicht durchführt, sollten die Arbeiten durchgeführt wurden und die Beleuchtung funktionstüchtig sein. Da die Beleuchtung funktionieren sollte, habe ich mich schweren Wegs damit abgefunden und die Rechnung i.H.v. insgesamt über 1.300 EUR bezahlt. Nach Öffnung der Fahrertür stellte ich einen riesigen Fleck auf dem Fahrersitz fest (siehe Bilder). Ich prüfte das Fahrzeug auf weitere Verunreinigung bzw. Schäden und stellte fest, dass die Kennzeichenbeleuchtung nicht funktionierte bzw. diese nicht eingebaut / angelernt wurden. Also ging ich wieder rein und beanstandete die Verunreinigung am Fahrersitz und die Kennzeichenbeleuchtung. Nun habe ich gedanklich alle Arbeiten der Werkstatt in Frage gestellt. Wenn die Kennzeichenbeleuchtung nicht gemacht wurde, jedoch abgerechnet wurde, wurde dann auch wirklich der Kraftstofffilter ausgetauscht, obwohl dieser nicht im Serviceheft angekreuzt und nicht auf der Wartungsliste stand? Nun wurde ich an einen Servicemitarbeiter verwiesen. Dieser teilte zu den Kennzeichenbeleuchtung mit, dass diese nicht angelernt bzw. eingebaut wurden, warum diese Arbeiten trotzdem abgerechnet wurde, konnte man mir nicht erklären. Hinsichtlich der weiteren Arbeiten, auch bezüglich des Kraftstofffilters versicherte der Servicemitarbeiter, dass die Arbeiten durchgeführt wurden. Also wurde die Rechnung korrigiert, es erfolgte ein Storno der bereits gezahlten Rechnung und anschließend die erneute Zahlung der korrigierten Rechnung. Wegen der Verunreinigung des Fahrersitzes, wurde mir zugesichert diese zeitnah und fachgerecht zu entfernen. Ich warte immer noch… Um ehrlich zu sein, finde ich es ein Unding, noch nicht mal bei Abholung des Fahrzeuges dazu etwas zu sagen. Ich bin immer davon ausgegangen, dass die Fahrzeuge für den Aufenthalt in der Werkstatt einen Sitzüberzug als Schutz übergezogen bekommen. Anscheinend nicht. Nach ein paar Tagen war ich dann doch neugierig, ob der Kraftstofffilter wirklich ausgetauscht wurde. Also schaute ich unter das Fahrzeug und stellte zwar einen neuen Kraftstofffilter fest, jedoch ein Kraftstofffilter aus dem Zubehörbedarf der Marke "UFI". Einmal schnell gegoogelt und festgestellt, dass der Filter aus dem Zubehörbedarf im Internet ca. 16 EUR (inkl. USt) kostet. In Rechnung wurde mir der Zubehör Filter mit 65,65 EUR + USt gestellt. Ich bin davon ausgegangen, dass man bei einem VW / Audi Vertragshändler original Teile erhält, zumal ich den Termin und diese Zusatzarbeit frühzeitig angekündigt habe… also genug Zeit bestand, die Teile zu bestellen… Update (15.02.2025): Auch über einen Monat nach dem Termin, warte ich noch immer auf die Reinigung des verschmutzten Fahrersitzes…