Sharon Ritterbusch
30. March 2026
Am 13.12.2024 musste mein Auto nach einem Heckschaden abgeschleppt werden. Mit dem Fahrer der FSB wurde dann eine Abholung meiner Sachen am 14.12.2024 aus dem Auto durchgeführt. Dort wurde dann mit ihm über den weiteren Verlauf gesprochen. Das Auto ist solange auf dem Hof bis die Versicherung bzw. ein Sachverständiger vor Ort war und dann kann weiteres entschieden werden. Das Sachverständigen Büro informierte mich nun das keine Besichtigung stattfinden da das Auto von dem Inhaber der FSB GmbH eigenwillig in die Schrottpresse gegeben wurde. Ich habe diesem nicht zugestimmt und auch habe ich das Auto nicht verkauft gehabt. Ich habe nun Strafantrag stellen müssen und auch zivilrechtliche Konsequenzen muss ich nun gegen den Inhaber der FSB GmbH einleiten denn solche Machenschaften sind das übelste was man ausführen kann. Ich habe nun das Nachsehen da die Versicherung jetzt wahrscheinlich nichts zahlt da ja kein Auto zur Besichtigung da ist. Furchtbar.