Christian Otte
30. March 2026
Ich habe kürzlich einen VW T3 Syncro gebraucht von Privat gekauft. Der Vorbesitzer hat im Mai 2023 das Getriebe des Fahrzeugs bei Herrn Kessel für pauschal 2950,-€ instandsetzen lassen. Herr Kessel hat schriftlich 2 Jahre Gewährleistung auf seine Arbeit gewährt. Nun hat sich schnell herausgestellt, dass das Getriebe offensichtlich einen gröberen Schaden hat (ein erfahrener Getriebespezialist hat den Syncro zur Probe gefahren, ohne von der kürzlich erfolgten Instandsetzung zu wissen). Daraufhin habe ich Kontakt zu Herrn Kessel aufgenommen, der aber bereits beim ersten Telefonat andeutete, dass er nicht zu seiner Gewährleistung steht. Diese wäre nämlich nicht auf das Getriebe abgegeben worden, sondern gälte nur für den damaligen Käufer. Herr Kessel betonte, dass er sich für 1000,-€ das Getriebe nochmal anschauen würde. Der Vorbesitzer des Fahrzeugs hat dann die Gewährleistungsansprüche an mich übertragen. Trotzdem bleibt Herr Kessel bei seinem Angebot, nur gegen extra Bezahlung sich des Getriebes anzunehmen. An dieser Stelle verzichte ich gerne auf eine erneute Öffnung des Getriebes durch Herrn Kessel. Erstens gibt es einige andere schlechte Rezensionen (mit einem habe ich tatsächlich telefoniert, der drei verpfuschte Getriebe von Herrn Kessel zurückbekommen hat) und somit ist mir das Risiko zu hoch, mir wieder ein schlecht repariertes Getriebe einzuhandeln. Zweitens hätte Herr Kessel genügend Möglichkeiten, mein Fahrzeug zu sabotieren, sollte ich meine Forderung gerichtlich durchsetzen und dann anschließend in seine Hände zu übergeben. Ich hake diese Erfahrung mit Herrn Kessel als Denkzettel ab, zukünftig in solchen Fällen bessere und genauer formulierte vertragliche Vereinbarungen zu verschriftlichen, damit hinterher klar ist, wer genau für was genau verantwortlich ist.